So viel Selbständigkeit wie möglich, so viel Hilfe wie nötig.
Man unterscheidet zwischen
- seniorengerechtem Wohnen,
- dem klassischen Betreuten Wohnen,
- dem Wohnen mit gesonderter Pflegeabteilung
- und dem Wohnen mit angebundenem Pflegeheim.
Es handelt sich um ganz normale Wohnungen, Miet- oder Eigentumswohnungen. Die Besonderheit besteht darin, dass es hier als Pflichtvorgabe einen begrenzten Grundservice gibt.
Zu den Grundleistungen (variieren je Einrichtung) gehören z.B.:
- Der 24-Stunden-Notruf
- Soziale Betreuung / Beratung
- Aktive Hilfen bei Krankheit
- Hausmeister
Zusätzlich Wahlleistungen, die gesondert bezahlt werden:
- Essensangebote
- Hauswirtschaftliche Dienste
- Pflegerische Dienste (die Pflege in den Pflegestufen erfolgt über einen Pflegedienst)
Nicht jedes Betreute Wohnen ist gleich. Hier gibt es noch keine einheitliche Norm. Wir stehen mit dem deutschen Institut für Service-Immobilien in Verbindung. Dieses arbeitet an der Normung für Betreutes Wohnen.